AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für kauf-, werk- bzw. dienstvertragliche Leistungen der Spectral Service AG

1.                  Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge über analytische und beratende Dienstleistungen, die die Spectral Service AG (nachstehend „Auftragnehmer“ genannt) für ihre Kunden (nachstehend „Auftraggeber“) bearbeitet. Ein Vertrag unter Geltung dieser AGB kommt durch Akzeptanz eines Auftrages durch den Auftragnehmer zustande.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gelten die einzelvertraglichen Regelungen.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn der Auftragnehmer einen Auftrag durchführt, ohne solchen abweichenden Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen – es sei denn, der Auftragnehmer hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Des Weiteren bedeutet eine etwaige frühere Akzeptanz spezieller Bedingungen bei einem vorangegangenen Auftrag (einschließlich spezieller Preisregelungen) nicht, dass diese auch zukünftig für nachfolgende Aufträge gelten. Jeder Auftrag, den der Auftragnehmer akzeptiert, wird insofern als separater Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber angesehen.

2.               Angebote, Auftragserteilung, Stornierung

2.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist beinhalten. Technische Angaben (z.B. Anzahl und Art der Analysen) und Fristen für die Durchführung des Auftrags sind stets nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2 Bestellungen und Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (auch per Telefax oder E-Mail) unter Angabe aller Kontakt- und erforderlichen Geschäftsdaten des Auftraggebers. Ausdrücklich erwünscht ist die Verwendung des vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Auftragsformulars („Order form“) oder des Online-Portals. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, mit der Analyse zu beginnen, bevor nicht Klarheit über den Auftrag besteht und ihm alle erforderlichen Informationen übermittelt wurden. Telefonische oder mündliche Änderungen und Ergänzungen eines Auftrags sowie Nebenabreden hierzu bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Im Falle einer ausschließlich mündlichen Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten des Auftraggebers.

2.3 Ein dem Auftragnehmer erteilter Auftrag wird entweder dadurch angenommen, dass der Auftragnehmer (a) den Auftrag ausführt (in diesem Fall ist eine schriftliche Bestätigung seitens des Auftragnehmers nicht erforderlich) oder (b) der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich akzeptiert. Der Auftragnehmer ist für den Fall, dass der Kunde für einen bereits abgeschlossenen oder abgerechneten Auftrag nachträglich ergänzende Leistungen verlangt, berechtigt, eine Management- und Verwaltungsgebühr in Höhe von bis zu € 30,00 zu berechnen.

2.4 Storniert der Auftraggeber aus einem vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Grund, so hat er dem Auftragnehmer alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis zu erstatten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleibt für beide Vertragspartner unberührt.

3.               Leistungsumfang, beschränkte Gewährleistung des Auftragnehmers

3.1 Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die aufgelisteten Aufgaben gemäß dem vom Auftraggeber erteilten schriftlichen Auftrag. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem zur Zeit der Beauftragung geltenden Stand der Wissenschaft und Technik bzw. auf Basis bestehender Qualitätsvereinbarungen und unter Zugrundelegung der branchenüblichen Sorgfalt. Eine Gewähr für die Erreichung des mit der Auftragserteilung angestrebten Ziels übernimmt der Auftragnehmer jedoch nicht.

3.2 Fristen für die Auftragsdurchführung von analytischen oder beratenden Dienstleistungen sind unverbindlich, wenn sie nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Ist dem Auftragnehmer die Erbringung eines Auftrags aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nur mit wesentlich geändertem technischen, personellen und/oder sonstigen Aufwand möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsparteien entscheiden, ob, mit welchem Umfang und zu welchen Kosten der Auftrag weiter durchgeführt wird. Kommt keine Einigung zustande, hat jeder Vertragspartner das Recht, den Vertrag durch schriftliche Erklärung zu kündigen.

3.3 Analysenergebnisse und -daten werden grundsätzlich nach Vervollständigung der Analyse in Form eines schriftlichen Berichtes oder Zertifikates per E-Mail und / oder postalisch, oder sonst auf elektronischem Wege den Personen zur Kenntnis gegeben, die der Kunde bei Auftragserteilung angegeben hat.

3.4 Der Auftragnehmer hat für die Durchführung der analytischen Dienstleistungen ein integriertes QM-System etabliert, das den Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme, Personal, Räumlichkeiten und Ausrüstung der folgenden Regelwerke entspricht:

  • EU-Leitfaden einer guten Herstellpraxis (GMP) für Arzneimittel,
  • DIN EN ISO / IEC 17025:2005 – Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrier­laboratorien (nicht akkreditiert)
  • Gute Laborpraxis (GLP), Chemikaliengesetz
  • USP <761>: Nuclear Magnetic Resonance Spectroscopy
  • USP <1761>: Applications of Nuclear Magnetic Resonance Spectroscopy
  • cGMP for analytical testing facilities and pharmaceuticals (21 CFR Part 211)

Spezielle Anforderungen dieser Regelwerke an die Dokumentation der Qualitätskontrolle, die Archivierung der Rohdaten und Rückstellmuster, etc. können vom Auftragnehmer nur erfüllt werden, wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung das erforderliche Regelwerk spezifiziert.

3.5 Falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden die zur Untersuchung überlassenen Proben, soweit die Beschaffenheit dies zulässt, maximal bis zu 8 Wochen beim Auftragnehmer aufbewahrt. Nach dieser Zeit werden die Proben vernichtet.

4.               Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Prüfgegenstände, Materialien, Daten und sonstigen Informationen zur Verfügung zu stellen, sowie ihn mit Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um eine reibungslose und effiziente Bearbeitung des Auftrags zu gewährleisten.

4.2 Die Anlieferung der Untersuchungsmaterialien erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, in einer Versandart und den Eigenschaften des Materials sachgemäßer Verpackung. Dies beinhaltet auch ggf. anfallende Bearbeitungsgebühren für Zollabfertigungen von Untersuchungsmaterialien – unabhängig von dem Umfang und dem Wert der beauftragten Analysen.

4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf alle ihm bekannten Gefahren, die von dem Untersuchungsmaterial ausgehen können, schriftlich hinzuweisen und dem Auftragnehmer entsprechende Handlungshinweise mitzuteilen. Im Fall der verschuldeten Verletzung dieser Pflicht ist der Kunde für alle Kosten, Schäden und sonstigen Nachteile haftbar, die bei dem Auftragnehmer oder seinem Personal hierdurch entstanden sind.

4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Auftragserteilung die gesetzlichen Anforderungen an die Qualitätssicherung und Dokumentation der beauftragten Analysen exakt zu spezifizieren (GMP, GLP, REACH oder non-GxP), damit der Auftragnehmer bereits im Vorfeld und während der gesamten Bearbeitung des Auftrages den speziellen Anforderungen gezielt Folge leisten kann. Eine nachträgliche Ergänzung der Dokumentation ist nicht möglich. Im Falle der Prüfung im Lohnauftrag unter GMP (Freigabeanalytik) liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, die Anforderungen an die Qualitätskontrolle und Dokumentation in einer separaten Vereinbarung (Rahmenvertrag und Quality Agreement) zu fixieren.

4.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Stichhaltigkeit der vom Auftragnehmer übermittelten Ergebnisse, Interpretationen, Schätzungen und Schlussfolgerungen bei Erhalt mit angemessener Sorgfalt zu prüfen und erkennbare Fehler oder Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen schriftlich anzuzeigen.

5.               Haftung

5.1 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.

5.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (5.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

6.               Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Grundlage für die Abrechnung aller Dienstleistungsgeschäfte bildet das der Auftragserteilung zugrunde liegende Angebot des Auftragnehmers oder – sofern kein Angebot vorliegt – das jeweils gültige Preisverzeichnis des Auftragnehmers.

6.2 Stellt sich bei Aufträgen, für die ein Festpreis vereinbart war, während der Bearbeitung heraus, dass aus nicht absehbaren Gründen Aufwand über den vereinbarten Festpreis hinaus erforderlich ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und den voraussichtlichen Mehraufwand benennen. Stimmt der Auftraggeber der Zahlung des Mehraufwandes nicht zu, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis, maximal bis zur Höhe des vereinbarten Festpreises, abzurechnen.

6.3 Es bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder Vorauskasse vorzunehmen. Der Auftragnehmer behält sich die Abrechnung von Teilleistungen vor, deren Abschluss er zuvor gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen hat.

6.4 Rechnungen sind nach 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsempfänger mit der Zahlung im Verzug, ist der Rechnungssteller berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

6.5 Der Auftragnehmer hat das Recht, von bereits akzeptierten Aufträgen zurückzutreten bzw. deren Bearbeitung zu unterbrechen und Analysendaten zurückzuhalten, wenn der Auftraggeber mit der Vergütung von Teilleistungen bzw. vorangegangener vollständig erbrachter Dienstleistungen im Verzug ist.

7.                Schutz der Arbeitsergebnisse, Geheimhaltung

7.1 Der Auftragnehmer besitzt das Urheberrecht an den erbrachten Leistungen sowie an den von Spectral Service entwickelten und validierten Analysenmethoden. Der Auftraggeber darf die im Rahmen des Auftrages gefertigten Berichte und Gutachten mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für seine eigenen Zwecke verwenden und nicht an Dritte weitergeben. Eine auszugsweise Verwendung oder Veröffentlichung ist von Spectral Service grundsätzlich nicht autorisiert und darf mit unserem Namen oder einer Unterschrift unserer Mitarbeiter nicht in Zusammenhang gebracht werden. Die missbräuchliche Verwendung wird strafrechtlich verfolgt.

7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber alle Teil- und Endergebnisse, die im Rahmen des Auftrages erarbeitet werden, zur Verfügung zu stellen und ohne dessen Zustimmung weder zu veröffentlichen noch Dritten bekanntzugeben. Davon ausgenommen ist die Weitergabe an Behörden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Informationen des Auftraggebers geheim zu halten.

8.               Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Spectral Service AG.

9.               Sonstige Bestimmungen

keine